Dorfwettbewerb
Ablauf

Zeitschiene

Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt im Freistaat Bayern in vier Stufen. Er beginnt auf Kreisebene und endet im vierten Jahr auf Bundesebene. Erst die erfolgreiche Teilnahme auf einer Ebene berechtigt zur Teilnahme an der nächsthöheren Ebene. Die Zahl der Finalisten bestimmt sich aus der Gesamtzahl aller teilnehmenden Dörfer.

Blick auf eine Stadtsilhouette mit Kirchtürmen und alten Bäumen. Davor ein neu gestalteter Spielplatz, auf dem Kinder und Erwachsene versammelt stehen.

Nicht nur die Grüngestaltung, sondern auch und vor allem das Entwicklungskonzept, Wirtschaftliche Initiativen, kulturelle Aktivitäten oder die Bauentwicklung sind wichtige Punkte bei der Bewertung. In fünf Kategorien können maximal 100 Punkte erreicht werden. Nur ein starkes Ergebns in allen Kategorien sichert einen der vorderen Plätze.

Bewertungsbereiche

Die Teilnehmerorte sind nicht miteinander vergleichbar. Grundlage bilden die jeweiligen Ausgangssituationen sowie die erbrachten Leistungen. Wirken für das Gemeinsame heißt, sich für ökonomische, ökologische, baulich-gestalterische und sozial-kulturelle Belange einzusetzen.

1. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen

  • Funktionen des Dorfes (z. B. Wohnort, Landwirtschaft, Fremdenverkehr)
  • Arbeitsplätze und Erwerbspotentiale am Ort und in der Region
  • Bildungseinrichtungen
  • Infrastruktur und Nahversorgung
  • Überörtliche Entwicklungen und Kooperationen

2. Soziale und kulturelle Aktivitäten

  • Pflege von Tradition und Brauchtum
  • Vereinsleben
  • Integration aller Bürger
  • Familienfreundlichkeit
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten

3. Baugestaltung und -entwicklung

  • Nutzung, Gestaltung und Entwicklung des Ortskerns
  • Integration von Neubaugebieten und deren Anbindung an den Altort
  • Effizienter Umgang mit vorhandener Siedlungsfläche
  • Umnutzung oder Rückbau ungenutzter Bausubstanz
  • Materialverwendung bei Neubau, Renovierung und Sanierung

4. Grüngestaltung und -entwicklung

  • Gestaltung, Ausstattung und Pflege von öffentlichen Plätzen, Straßenbegleitgrün, Kindergärten und Friedhöfen
  • Gestaltung und Pflege privater Gärten und Hofräume nach ortstypischen Gesichtspunkten
  • Schaffung und Erhalt naturnaher Lebensräume für Flora und Fauna
  • Dorfgerechte, vielfältige und zukunftsfähige Pflanzenauswahl im öffentlichen und privaten Bereich
  • Pflege, Zustand und Entwicklung ortstypischer Besonderheiten

5. Dorf in der Landschaft

  • Gestaltung des Ortsrandes
  • Einbindung und Gestaltung von baulichen Anlagen sowie Einrichtungen für Freizeit und Erholung im Außenbereich
  • Integration traditioneller und moderner Landnutzungsformen in der Land- und Forstwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Biotopschutzes
  • Pflege und Erhaltung von regionstypischen Landschaftselementen, Strukturen und Einrichtungen

Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen sind auf allen Ebenen endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewertungsbereiche im Detail

Bewertungskommissionen

Kreisentscheid

Auf Landkreisebene liegt die Federführung bei der Kreisverwaltungsbehörde. Den Vorsitz führt die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. Sie bewertet nicht mit.
Zusammensetzung der Kommission auf Kreisebene

Mitglieder der Jury für die Bewertungsbereiche kommen u. a. von

  • Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Kreisbäuerin)
  • Gemeindeverwaltung (z. B. Bürgermeister)
  • Jugend (z. B. Kreisjugendring)
  • Kreisverband für Gartenbau und Landespflege
  • Grünordnung und Landespflege
  • Bauwesen
  • fachlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Kreisheimatpflege

Bezirksentscheid

Auf Bezirksebene wird die Bewertungskommission durch das zuständige Gartenbauzentrum berufen. Den Vorsitz übernimmt der Leiter der Abteilung Gartenbau. Er bewertet nicht mit.
Zusammensetzung der Kommission auf Bezirksebene

Mitglieder der Jury für die Bewertungsbereiche kommen u. a. von

  • Amt für Ländliche Entwicklung
  • Gemeindeverwaltung (z. B. Bürgermeister)
  • Jugend (z. B. Bezirksjugendring)
  • Bezirksverband für Gartenbau und Landespflege
  • Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Bezirksbäuerin)
  • Kreisfachberatungen für Gartenkultur und Landespflege
  • Bauwesen
  • Grünordnung und Landespflege
  • fachlicher Naturschutz und Landschaftspflege
  • Bezirksheimatpflege

Landesentscheid

Auf Landesebene wird die Bewertungskommission durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berufen. Den Vorsitz übernimmt der Leiter des Referates „Weinbau und Gartenbau“ des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zusammensetzung der Kommission auf Landesebene

Mitglieder der Jury für die Bewertungsbereiche kommen u. a. von

  • Ämter für Ländliche Entwicklung
  • Bayerische Architektenkammer
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bayerischer Gemeindetag
  • Bayerischer Jugendring
  • Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.
  • Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V.
  • Bayerischer Landkreistag
  • Oberste Baubehörde

Bundesentscheid

Auf Bundesebene wird die Bewertungskommission vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berufen.