Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt im Freistaat Bayern in vier Stufen. Er beginnt auf Kreisebene und endet im vierten Jahr auf Bundesebene. Erst die erfolgreiche Teilnahme auf einer Ebene berechtigt zur Teilnahme an der nächsthöheren Ebene. Die Zahl der Finalisten bestimmt sich aus der Gesamtzahl aller teilnehmenden Dörfer.
Nicht nur die Grüngestaltung, sondern auch und vor allem das Entwicklungskonzept, Wirtschaftliche Initiativen, kulturelle Aktivitäten oder die Bauentwicklung sind wichtige Punkte bei der Bewertung. In fünf Kategorien können maximal 100 Punkte erreicht werden. Nur ein starkes Ergebns in allen Kategorien sichert einen der vorderen Plätze.
Die Teilnehmerorte sind nicht miteinander vergleichbar. Grundlage bilden die jeweiligen Ausgangssituationen sowie die erbrachten Leistungen. Wirken für das Gemeinsame heißt, sich für ökonomische, ökologische, baulich-gestalterische und sozial-kulturelle Belange einzusetzen.
1. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
- Funktionen des Dorfes (z. B. Wohnort, Landwirtschaft, Fremdenverkehr)
- Arbeitsplätze und Erwerbspotentiale am Ort und in der Region
- Bildungseinrichtungen
- Infrastruktur und Nahversorgung
- Überörtliche Entwicklungen und Kooperationen
2. Soziale und kulturelle Aktivitäten
- Pflege von Tradition und Brauchtum
- Vereinsleben
- Integration aller Bürger
- Familienfreundlichkeit
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
3. Baugestaltung und -entwicklung
- Nutzung, Gestaltung und Entwicklung des Ortskerns
- Integration von Neubaugebieten und deren Anbindung an den Altort
- Effizienter Umgang mit vorhandener Siedlungsfläche
- Umnutzung oder Rückbau ungenutzter Bausubstanz
- Materialverwendung bei Neubau, Renovierung und Sanierung
4. Grüngestaltung und -entwicklung
- Gestaltung, Ausstattung und Pflege von öffentlichen Plätzen, Straßenbegleitgrün, Kindergärten und Friedhöfen
- Gestaltung und Pflege privater Gärten und Hofräume nach ortstypischen Gesichtspunkten
- Schaffung und Erhalt naturnaher Lebensräume für Flora und Fauna
- Dorfgerechte, vielfältige und zukunftsfähige Pflanzenauswahl im öffentlichen und privaten Bereich
- Pflege, Zustand und Entwicklung ortstypischer Besonderheiten
5. Dorf in der Landschaft
- Gestaltung des Ortsrandes
- Einbindung und Gestaltung von baulichen Anlagen sowie Einrichtungen für Freizeit und Erholung im Außenbereich
- Integration traditioneller und moderner Landnutzungsformen in der Land- und Forstwirtschaft
- Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Biotopschutzes
- Pflege und Erhaltung von regionstypischen Landschaftselementen, Strukturen und Einrichtungen
Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen sind auf allen Ebenen endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewertungsbereiche im Detail